Hi,

Martin Koppenhoefer schrieb:
> 
> dem Staat? Niemand, aber der Staat hat ausschließliche Hoheits- und
> Nutzungsrechte?

So ganz kann das nicht stimmen, zumindest hier bei uns nicht, da "der
Staat" der Bund wäre, und die Länder den Bund bilden. Dann wäre das
Stück Meer höchstens unter der Hoheit des entsprechenden Bundeslandes.
Ich denke aber, dass die auch das Hoheitsrecht innerhalb der
12Meilenzone ausüben. Nur ist die Frage immer noch nicht beantwortet ob
die Ufergemeinden nur bis zur Küste oder bis zur 12Meilengrenze reichen.

Trotzdem ist das Problem nicht nur unschön oder mit dem Renderer zu
lösen, sondern auch extrem unpraktisch bei der Bearbeitung, wenn ein Way
gleichzeitig verschiedene Sachen darstellt, die nichts miteinander zu
tun haben.

-- 
Viele Gruesse
Computerteddy

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