> > das einzige was wirklich definiert ist, ist der wert
> "schrittgeschwindigkeit"!
> > ganz einfach, kein aufwand.
> >   
> ... und technisch nicht verwertbar
> Oder erklär mir mal wie Du einer Maschine beibringst dass sie mit 
> Schrittgeschwindigkeit durch einen verkehrsberuhigten
> Bereich fahren soll...

Ganz einfach: man gebe der Maschine eine konkrete Geschwindigkeit vor, die in 
der jeweiligen Jurisdiktion/Umgebung als Schrittgeschwindigkeit akzeptabel ist. 
Um das zu können, muss man natürlich erstmal wissen, dass 
Schrittgeschwindigkeit gilt, und nicht 7 km/h.

> > in der stvo steht der wert "kein limit", warum also irgendeine an den
> haaren 
> > herbeigezogene zahl benutzen?!?
> >   
> .... weil bei Lichtgeschwindigkeit bereits alles hinter Dir ist was Du 
> wahrnimmst - Klarer Verstoss gegen §3...

Man soll eine an den Haaren herbeigezogene Zahl verwenden, weil bei LG bereits 
alles hinter einem ist!?

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