Stefan Schwan schrieb: > Voraussetzung für eine "Bearbeitung" (§3 UrhG) ist ja, das ein > eigenständiges Werk entsteht.
Das gibt keinen Freibrief, Informationen irgendwo abzuziehen. Sonst könnte ja jeder ein Kartenwerk rausbringen, indem er Karten woanders abdigitalisiert und Daten rauszieht. Karten, Pläne und technische Zeichnungen sind durch das UrhG und das Datenbankrecht geschützt. Kleine Entnahmen, die unstrukturiert ablaufen (siehe unten) sind sicherlich nicht problematisch. > Dieser Editor speichert ja bei OSM - es liegt also kein neues Werk > vor, sondern der Benutzer ist schlicht (so wie jeder andere Mapper) > "Miturheber". Ich bezweifle stark, dass eine Miturheberschaft ohne Einwilligung des ursprünglichen Urhebers eingegangen werden kann. Auch musst Du erst eine Schöpfungshöhe erreichen, damit § 3 UrhG & Co. erstmal greifen. > Unabhängig von Urheberrecht schützt das Datenbankrecht diese Punkte > dann für OSM. Eine Abfrage "alle Punkte vom AmenityEditor" wäre > vermutlich eine "substanzieller Entnahme" und damit unabhängig vom > Urheberrecht dieser Punkte unzulässig. Ja, vereinzelt wenige Punkte abnehmen, sein Gedächtnis durch die Luftbilder bei Google aufzufrischen etc. ist akzeptabel. Bei einzelnen Punkten sehe ich kein Problem. Wenn ich jedoch *neue* Punkte auf einer OSM-Karte erstelle, sehe ich auch nicht unbedingt die Lizenz verletzt :-) _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

