Hallo Community, ich bin gerade über einen Beschluss gestolpert, welchen ich Euch nicht entgehen lassen möchte:
Im konkreten Fall ging es darum, dass ein deutsches Unternehmen einen Gebäudeatlas herausbringen wollte ... VG Karlsruhe, Beschluß vom 01.12.99, 2 K 2911/99, NJW 2000, 2222: "Es ist zulässig, den Straßenverlauf und die Gebäudeansicht mit einer automatischen Kamera aus einem Fahrzeug heraus in digitaler Form aufzunehmen und diese Daten zusammen mit einer Telefon-CD-ROM zu vertreiben, sofern dabei eine Verknüpfung einzelner Gebäudeansichten mit konkreten Einzelschriften der Eigentümer oder Bewohner nicht möglich ist. Es besteht weder ein Abwehranspruch wegen Eigentumsverletzung, da die Aufnahmen von einer öffentlichen Straße aus erfolgen, noch wegen Urheberrecht, da § 59 UrhG derartige Aufnahmen zulässt. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewähren einen Abwehranspruch." Kommt Euch das nicht bekannt vor? Das ist 10 Jahre her ... Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

