Florian Lohoff schrieb: > Und die Straßenliste muss man entsprechend aus Amtlichen Quellen > erarbeiten die Gemeinfrei sind - D.h. aus Gesetzen/Satzungen oder > Zwangsveroeffentlichungen.
Achtung: Nicht alle amtlichen Veröffentlichungen sind gemeinfrei und selbst wenn sie gemeinfrei sind, liegt teilweise ein Quellzwang vor! § 5 Absatz 1 UrhG => vollkommen frei, das bezieht sich auf Erlasse, Satzungen etc. etc. (vgl. auch GH, Urteil vom 6. Juli 2006, I ZR 175/03) § 5 Absatz 2 UrhG => frei verwendbar, aber Quelle muss angegeben werden: Erläuterungen, Merkblätter von Behörden, Tätigkeitsberichte, Presseerkläreungen etc. > Es biete sich da zum einen die Stimmbezirks/Wahlbezirkszuordnung nach §6 > Kommunalwahlgesetz NRW an (Veroeffentlichung 4 Wochen nach Konstituierung des > Wahlvorstandes - d.h. irgendwann April-Juli 2008 veroeffentlicht im Amtsblatt) > oder alternativ auch eine Straßenreinigungssatzung oder teilweise auch die > Einteilung in Schornsteinfegerkehrbezirke oder aehnliches. Diese Dinge können und dürfen verwendet werden (Freigabe für die Wahlbezirke habe ich ja kürzlich gepostet). Allerdings haben diese Listen alle ein großes Problem: Privatstraßen, Plätze und Straßen ohne natürliche Personen als Anwohnern fallen weg. Auch fehlen zu 99% auch benannte Wege - gerade von solchen Dingen lebt OSM auch ein wenig. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

