Tobias Wendorff schrieb:
> Am So, 5.07.2009, 15:42 schrieb Garry:
>
>   
>> Im zweiten Fall ist die Bahnstrecke rechtlich nicht mehr existent und
>> das Gelände kann beliebig anderweitig
>> verbaut werden.
>>     
>
> Hö? Somit wären sämtliche Bundestrassen, die in  Privatbesitz übergegangen
> sind, nicht mehr existent?
>
>   
Ich gehe davon aus dass die Widmung einer Bahnstrecke unabhängig vom 
Besitzer ist, anderfalls sollte man
hier in OSM noch mehr unterscheiden...
Mir geht es in erster Linie um die in meinen Augen falschen gängigen 
Praxis stillgelegte Bahnstecken deren
Gleise teilweise entfernt sind mit "abandond" zu kennzeichnen.

Garry

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