Am Mittwoch 19 August 2009 19:59:47 schrieb Falk Zscheile:
> Man kann es einem Weg nicht ohne weiteres ansehen, ob er ein Feldweg
> ist.
Ich verstehe und akzeptiere Deinen Widerspruch; aber in diesem Fall ist 99%ig 
klar dass das ein Feldweg ist (ich bin mit’m Rad da "durch").

> Man kann also mit ziemlicher Sicherheit die zwei
> beschilderten Wege zu Feldwegen qualifizieren. Beim nicht
> beschilderten Weg müsste man schauen was am anderen Ende liegt.
Eben der beschilderte Feldweg:

Agrar frei ---------------------------------------- Agrar frei
                           I
                           I
                           I
                           I
                           I
                           I
                           I fehlendes Schild?
öffentl.Straße ---------------------------------------


> Genau so,
> wenn auch am Ende des Weges ein entsprechendes beschränkendes
> Verkehrsschild fehlt.
Richtig, da steht auch kein Schild - was ja auch nicht muss, wenn man weiß, 
dass der oberere Weg ein Feldweg ist.

> Gruß, Falk
MfG

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