Sven Anders <[email protected]> writes: > Am Wednesday 23 September 2009 18:13:14 schrieb Chris-Hein Lunkhusen:
>> Erstens ist "c" nicht gesperrt, nur weil da ein Radweg ist, >> sondern nur falls dort ein entsprechendes Zeichen >> steht (roter Kringel mit Fahrrad). > Die Straße ist auch dann (rechtlich) für Radfahrer gesperrt, wenn für d ein > Radwegschildt (blau mit Rad, Zeichen 237,240,241) mit einer Kennzeichnung für > beide Richtungen steht. Das ist eher häufiger der Fall, als das "Fahrrad > Verboten" Schildt Ich weiss nun nicht, was du mit dem "(rechtlich)" sagen willst, aber ein blaues schild "sperrt" eine fahrbahn keineswegs. Es besteht nur eine radwegbenutzungspflicht. Diese benutzungspflicht besteht z.b. dann nicht mehr, wenn der radweg nicht zumutbar ist oder wenn er schlicht nicht dorthin fuehrt, wo du hin willst. In all diesen faellen spricht "(rechtlich)" nichts dagegen, die fahrbahn zu benutzen. > vergleiche z.B. > http://www.adfc.de/index.php?id=526&languageid=1 Eben. > http://www.vcd-m.org/radwege.html Hab ich nicht eingesehen. -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

