Am 21. Oktober 2009 09:17 schrieb Wolfgang <o...@kahl-hinsch.de>:
> Am Mittwoch 21 Oktober 2009 02:29:16 schrieb Florian Gross:
>> Und das soll bei einem googlemail- Account gehen? Ohne richterlichen
>> Beschluß usw? Die fragen nach Name, Vorname und das wars eigentlich.
+1
und dass die Angaben richtig sind, prüft niemand

> wie gesagt, wie das Nummernschild am Auto. Nicht wirklich anonym. Den Namen
> des Halters bekommst du auch nicht beim nächsten Postamt. Google speichert die
> IP und Datum/Uhrzeit. Daraus lässt sich beim jeweiligen Provider ermitteln,
> von wo die Verbindung kam, dafür sorgt unser Innenminister. Wenn das _immer_
> ein Internetcafe ist, wird es aufwändiger.

Das geht überhaupt nicht, dem Innenminister zum Trotz. Wenn derjenige
a) das offene WLAN oder sonst den Zugang von jemand anderem genutzt hat
b) in einer Universität etc. ohne personalisierten Zugang den account
erstellt hat (z.B. Bibliothek)
c) mit div. Tools und Weiterleitungen anonymisiert unterwegs war
d) das ganze im Ausland stattgefunden hat, wo der Innenminister keinen
Zugang hat
e) von einer Wohngemeinschaft oder einer anderen Wohnung, wo mehrere
Personen denselben Zugang nutzen aus
f) zig andere Varianten.

Es geht wohl schon mit erheblichem Aufwand im Falle von _Straftaten_,
wenn derjenige sein Konto von zuhause aus erstellt hat, sich evtl.
sogar per Postident identifiziert hat, etc., NUR: ein paar falsche
Straßen in OSM einzutragen wird vermutlich noch nicht ausreichen,
damit wir diese Daten bekommen (weil wir eben nicht die Polizei oder
andere Träger öffentlicher Belange sind). Und selbst wenn wir sie
hätten: das ist schon ordentlicher Aufwand, damit auch was anzufangen.
Wenn Du z.B. jemanden sperrst müsstest Du hinterher noch
kontrollieren, dass er tatsächlich nicht wieder unter anderem Namen
aktiv ist.

Gruß Martin

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