Am Mittwoch, 28. Oktober 2009 schrieb Karl Eichwalder:
> f...@gmx.net writes:
> > b) path als Synonym für bridleway zu verwenden ;-)
>
> Das wäre zumindest in Bayern etwas problematisch.  Reiten darf man hier
> nur auf befestigten und geeigneten wegen (also tracks) 

<nitpick>
"auf Straßen  und
auf _geeigneten_ Wegen" (Art. 23 BayNatschG, Art. 13 BayWaldG)
was mit deren Breite in Bayern nicht direkt etwas zu tun hat.

"befestigt und" steht nirgendwo. 

"geeignet" heißt auch nicht einfach "befestigt" (sonst hätte der bayerische 
Gesetzgeber "befestigt" geschrieben . Er hat aber "geeignet" geschrieben, 
weil er eine starre Festlegung, insbesondere nach der Wegbreite, wie zB in 
BaWü für Radfahrer, vermeiden wollte.)
</nitpick>

> Freilich gibt es immer wieder reiter, die das "geeignet" recht großzügig
> interpretieren...

Was u.a. daran liegen dürfte, dass das für eine bayernweit einheitliche 
Auslegung mittlerweile zuständige OLG Bamberg dazu noch nichts hat verlauten 
lassen. (Radfahrer btw interpretieren "geeignet" i.d.R. als "wenn ich nicht 
aus technischen Gründen schieben muss, ist der Weg geeignet" ;-)

Tatsache ist, dass keiner weiß, was genau "geeignet" bedeuten soll bzw. dass 
dies der Beurteilung im Einzelfall unterliegt. Und da ist die Beurteilung des 
Mappers vor Ort zunächst genauso gut oder schlecht wie jede andere auch. 

Das spricht dafür, insbesondere die Breite und die Oberflächenbeschaffenheit 
(tracktype) konsequent mit zu erfassen, damit man für den Fall gerüstet ist, 
dass einmal eine aus objektiven Kriterien bestimmbare Festlegung erfolgt. 
Obwohl für die Eignung eines Weges auch andere Merkmale (Gefälle, der 
aktuelle Zustand (feucht/trocken) , Ausgesetztheit, Fußgängerfrequenz ...) 
eine Rolle spielen könnten.
-- 
cu
Frank Borger

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