SLXViper schrieb:
> Friedhelm Schmidt schrieb:
>   
>> Hallo Markus,
>>
>> nach meinen Erfahrungen sollten Luftbilder für das Kartieren über bebautem 
>> Gebiet 
>> mindestens aus 800 m Höhe (in der freien Landschaft gerne doppelt so hoch) 
>> aufgenommen 
>> sein. Sonst hast du einfach zu wenige Bezugspunkte für die Georeferenzierung.
>>   
>>     
>
> Vorsicht: man darf mit Modellluftfahrzeugen (wie einem microcopter) nur
> bis 300m AGL (über Grund) fliegen. Darüber muss man sich mit der
Gerade noch was zur Flughöhe gefunden:
http://www.aeroclub-nrw.de/pdf/modellflug%20und%20hoehe.pdf

Wenn die Aussagen dort tatsächlich dem gültigen Recht  entsprechen 
könnte man so doch legal
zu brauchbaren Bildern kommen - zumindest ausserhalb der Bebauung.

Über bebautem Gebiet sollte man ich zumindest bewusst sein dass man da 
auch mit kleinem Gerät
sehr hohen Schaden anrichten kann.

Eine Modellflugversicherung ist in jedem Fall Pflicht!

Garry

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