Am Donnerstag 10 Dezember 2009 21:05:32 schrieb Mirko Küster: > Bis das nicht eindeutig von einem Gericht geklärt wurde, gerade im Punkt > Unwiederufbarkeit, wo einige hier schon von einem Basta haluzinieren, > steht das auf töneren Füßen.
Man kann nicht nach einer Veröffentlichung bzw. nach dem Einräumen eines Nutzungsrechts nachträglich für dasselbe Nutzungsrecht an der selben Sache andere Bedingungen definieren. Sonst wären z.B. Exklusiv-Verträge ja auch nicht durchsetzbar, man könnte sich ja später umentscheiden. Man kann die Bedingungen für zukünftige Rechtsgeschäfte ändern aber nicht mehr nachträglich. Wenn du anderer Meinung bist, nenne mir bitte eine Quelle, denn das erscheint mir gegen jede Logik. Gruß, Bernd -- Das Leben ist nicht an mir vorbeigegangen. Es hat mich überrollt!
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