im Deutschen recht gibt es übrigens eine verhältnismäßigkeitsklausel. dh das Gericht muss abwägen ob bestimmte Maßnamen dem Beklagten überhaupt zugemutet werden können.(siehe zb foren-haftung) Ich denke das ist abzuwägen, in wie weit Waten die importiert und anschließend verändert wurden zu behandeln sind.
ich zumindest kenne kein Urteil dazu On 13.01.2010 22:11, Roland Ramthun wrote: > Am Mittwoch, den 13.01.2010, 21:02 +0100 schrieb Thomas Ineichen: >> Hallo zusammen, >> >> Ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel: >> >> Firma F übergibt OSM Luftbilder nach der alten Lizenz. Mapper M zeichnet >> ein paar der Wege ab. >> >> F möchte aber die Bilder nicht nach der neuen Lizenz freigeben. > > Die Bilder kann man vermutlich nicht unter ODbL stellen, das ist ja eine > Datenbank-Lizenz :-) > Unter CC-BY-SA standen die vorher vermutlich auch nicht. > >> M möchte hingegen möchte gerne der neuen Lizenz zustimmen. >> >> >> Darf er das? Muss er erst die abgezeichneten Daten löschen? Was, wenn er >> selber nicht mehr genau weiss, welche Strassen er abgezeichnet hat? > > Die Nutzung der Bilder kann der Rechteinhaber jederzeit untersagen, die > alte Vereinbarung gilt dann aber weiterhin, bis zum Termin der > Untersagung. > > Falls in der Vereinbarung steht, dass die aus den Bildern abgeleiteten > Daten nur unter CC-BY-SA stehen dürfen, müsste man wohl löschen, ist der > Fall nicht explizit geregelt, weiß ich es nicht, würde aber vermuten, > dass man die Daten behalten kann. > > Es kommt also wohl eher auf den ganz konkreten Vertrag für die Nutzung > der Luftbilder an. > > Grüße > Roland > > > _______________________________________________ > Talk-de mailing list > [email protected] > http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

