Am 04.03.2010 09:41, schrieb NopMap: > > Hi! > > > Martin Koppenhoefer wrote: >> >>> Die bekommen wohl nur Leute, die eine "NC-Verwendung" zusichern... >> >> wobei das auch ne Frechheit ist. Diese Dinge sind doch gesetzlich >> begründet und sollten daher jedem zugänglich sein, oder? Auch ist ja >> niemandem damit gedient, wenn man die Informationen unter Verschluss >> hält :( >> > > Die Informationen sind zugänglich. Zu jedem NSG usw. gibt es eine > Verordnung, in der Grenzen, Vorschriften und viel Amtsdeutsch dazu > ausführlich niedergelegt sind. Die ist veröffentlicht und Du darfst die > Grenzen aus der Beschreibung gerne manuell herausarbeiten.
Den Verordnungen in Schleswig-Holstein ist in der Regel immer ein Kartenausschnitt im Maßstab 1:25.000 beigefügt. Wer fleißig ist, mag sich daran wagen, die, meines Wissens, 201 NSG in Schleswig-Holstein einzutragen. Keine Ahnung wie andere Bundesländer das handhaben. Grüße René _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

