Florian Gross schrieb: > Wer ohne Sondernutzungserlaubnis auf einem Wirtschaftsweg erwischt > wird, darf zahlen, egal ob da ein Schild die Einfahrt verwehrt oder > nicht. > > In NRW dürfte sich das ähnlich verhalten.
Dürfte? Wenn Du einen Kreisverkehr hast, von dem sowohl "normale Straßen" (Tertiary, unclassified) abgehen wie auch (unbefestigte) Feldwege, dann würde ich diese Feldwegs-Ausfahrten bei den Ansagen NICHT mitzählen. Denn diese Abfahrten werden weder vorher auf den Schildern (mit dem Bild des Kreisverkehrs) eingezeichnet sein, noch werden da Wegeschilder dranstehen. Denn wenn es da wirklich irgendwohin führen würde (und sei es ein Schützenhaus oder eine Kleingartenkolonie), dann wäre es kein track sondern ein service. -jha- _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de