Florian Gross schrieb:

> Wer ohne Sondernutzungserlaubnis auf einem Wirtschaftsweg erwischt
> wird, darf zahlen, egal ob da ein Schild die Einfahrt verwehrt oder
> nicht.
> 
> In NRW dürfte sich das ähnlich verhalten.

Dürfte?

Wenn Du einen Kreisverkehr hast, von dem sowohl "normale Straßen"
(Tertiary, unclassified) abgehen wie auch (unbefestigte) Feldwege, dann
würde ich diese Feldwegs-Ausfahrten bei den Ansagen NICHT mitzählen.
Denn diese Abfahrten werden weder vorher auf den Schildern (mit dem Bild
des Kreisverkehrs) eingezeichnet sein, noch werden da Wegeschilder
dranstehen.
Denn wenn es da wirklich irgendwohin führen würde (und sei es ein
Schützenhaus oder eine Kleingartenkolonie), dann wäre es kein track
sondern ein service.

-jha-


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