On Mon, Apr 05, 2010 at 06:08:11PM +0200, Rolf Bode-Meyer wrote: > Hallo, > > ich bin gerade über eine Durchfahrtbeschränkung für LKW (bzw. > Fahrzeuge) > 7.5 Tonnen gestolpert. Für solche Fahrzeuge ist nur > Anlieferverkehr zugelassen. > Komme ich jetzt nur nicht drauf oder ist ein solcher Fall in unserem > Schema nicht möglich?
>7.5to ist IMHO hgv (goods ist Lastkraftwagen von 3.5 bis 7.5 was in
der deutschen StVO so explizit als Gruppe nicht gibt).
D.h. ich haette da ein
hgv=destination
draufgepackt. Denn Lieferverkehr heisst ich habe ein Ziel innerhab
dieser Verbotszone d.h. Lieferverkehr = Anlieger und >7.5t sind
schon selten != LKW oder BUS. Ggfs haette man da noch ein Wohnmobilkoloss
ab und zu davor stehen das nicht durch darf.
Nicht alles muss 100% so exakt abgebildet werden. Immer mit Menschenverstand
mal ueberlegen wer sich denn bei einer Karte auf die Tags verlassen wuerde.
Nicht Ortskundige - d.h. sowas wie access=agricultural ist fuer die
Navigation so wertvoll wie access=no.
Der Bauer dem die Aecker gehoeren weiss das er da durch darf - und allen
anderen kann egal sein das er da durch darf.
Flo
--
Florian Lohoff [email protected]
"Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen."
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin
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