am 09.05.2010 10:13 schrieb Tirkon:

> Theoretisch müsste es dann jeden Flußlauf bis zur Quelle nachstellen.
Nö. Binnengewässer gehören zum Festland.

> Ist eigentlich die "Landmasse" von Niedersachsen Relation 454192
> ebenso "zweckfrei"? 
Ja - jedenfalls nach meiner Ansicht. Und dazu kommt die Problematik: 
Stellt die Relation tatsächlich die Landmasse dar, oder die Fläche aller 
Kreise? (siehe nächster Punkt)

> Bei Landkreisen zählt nur die Landmasse. 
Klares Jein. Bei Landkreisen zählt die Kreisgrenze - die muss an der 
Wasserseite nicht mit der Küstenlinie übereinstimmen.

> Bei Bundesländern weiß ich es nicht.
Die Länder bilden das Bundesgebiet.

> Dann werde ich sie mit Deinem Einverständnis auch als Landmasse
> titulieren und willkürlich an einer Annäherung der Landmassen
> Niedersachsens und Schleswig Holstein schließen. Denn wenn man
> unvermuteterweise mit dem Teil bei der grenznahen
> Ortsgrenzenbestimmung in Konflikt kommt, "stört" es, weil man nicht
> weiß, wie man damit korrekt umgehen soll. Wenn das Teil zumindest
> einigermaßen der Intention gemäß geschlossen ist, hat man wenigstens
> diese Sorge weniger. Sonst thematisiert sich das immer wieder.
Tituliere es, wie du möchtest. So drei mal im Jahr kommt das dennoch 
wieder hoch.

Gruß
nk

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