Am 16.05.2010 00:11, schrieb Heiko Jacobs: > Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo > Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt > werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas > in der Hausordnung haben. Wer sowas taggen will, muss vermutlich > ein tag erst noch erfinden dafür ;-) >
In der Tat handelt es sich um eine Einkaufspassage, also im nicht-StVO Bereich. Dort ist in der Hausordnung explizit das Fahren und das Schieben verboten. Räder dürfen somit überhaupt nicht in das Gebäude. Beste Grüße, Simon _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

