Am 16.05.2010 00:11, schrieb Heiko Jacobs:
> Anders kann es nur im nicht-öffentlichen Bereich aussehen, wo
> Fußgängern womöglich wirksam das Mitführen von Fahrzeugen untersagt
> werden könnte. Also eingezäunte Gelände oder Gebäude könnten sowas
> in der Hausordnung haben. Wer sowas taggen will, muss vermutlich
> ein tag erst noch erfinden dafür ;-)
>    

In der Tat handelt es sich um eine Einkaufspassage, also im nicht-StVO 
Bereich. Dort ist in der Hausordnung explizit das Fahren und das 
Schieben verboten. Räder dürfen somit überhaupt nicht in das Gebäude.

Beste Grüße,
Simon

_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an