Am 18.06.2010 22:49, schrieb Frederik Ramm:

> Bist Du da sicher?

Sieht mir eindeutig aus, aber ich habe keinen Juristen gefragt. :)

> Fuer Computerprogramme ist das sogar direkt im UrhG
> geregelt:
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69b.html

Das gilt für Arbeits- oder Dienstverhältnisse, aber Ein-Euro-Jobs 
"begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts". 
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16d.html

Mit "Dienstverhältnis" sind nur Beamte, Soldaten und Richter gemeint:
http://books.google.com/books?id=WiaooATHucIC&pg=PA45
http://books.google.com/books?id=deNrJv6za-cC&pg=PA27


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