Am 18.06.2010 22:49, schrieb Frederik Ramm: > Bist Du da sicher?
Sieht mir eindeutig aus, aber ich habe keinen Juristen gefragt. :) > Fuer Computerprogramme ist das sogar direkt im UrhG > geregelt: > > http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69b.html Das gilt für Arbeits- oder Dienstverhältnisse, aber Ein-Euro-Jobs "begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts". http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16d.html Mit "Dienstverhältnis" sind nur Beamte, Soldaten und Richter gemeint: http://books.google.com/books?id=WiaooATHucIC&pg=PA45 http://books.google.com/books?id=deNrJv6za-cC&pg=PA27 _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de