Am 25. Juli 2010 01:09 schrieb Florian Gross <usenet- >> Nehmen wir an, eine GPS Spur gehört jemand Anderem als demjenigen, der >> sie "abmalt". Dann wäre Letzterer auch nur Erfüllungsgehilfe, wenn man >> Dein Luftbild Beispiel fortspinnt. Er hätte somit keine Recht, die >> Lizenz seines Beitrages festzulegen. Folglich hätte das Auswirkungen >> darauf, was gelöscht wird oder nicht. Man müsste in diesem Falle den >> Urheber des verwendeten GPS Tracks feststellen und die Löschung an >> seiner ODBL-Zustimmung/Ablehnung festmachen.
-1, der Urheber ist m.E. der, der die Sachen in OSM einträgt, Urheber an einer GPS-Spur kann man i.S. des Urheberrechts m.E. nicht sein, da keine Schöpfungshöhe vorliegt. > Das heißt, wenn ich einen Track von einer Radroute nehme, der unter > CC-by-SA freigegeben wurde und mit dessen Hilfe noch ein paar fehlende > Wege eintrage und die Relation erstelle, müßte ich die nach einem > Lizenzwechsel löschen? Zumindest wenn ich keine Freigabe zur Nutzung > in OSM bekomme? Halte ich ebenfalls für hypothetisch und unrealistisch: ohne Detail-Kenntnis der Lage vor Ort kannst Du m.E. nur mit einer GPS-Spur als Quelle keine fehlenden Wege nachtragen oder eine Radweg-Relation erstellen. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

