Heiko Jacobs <heiko.jac...@gmx.de> wrote:

>> hat sich einer von Euch schon mit OpenTrailView [1] beschäftigt.
>
>Nö
>
>> Wie sieht es aus mit dem unkenntlich machen von Gesichtern
>
>Die vielfach nachzulesende Rechtslage ist:
>Keine Rechte am eigenen Bild bei Veröffentlichung bei
>- Person nur unwesentliches Beiwerk der Aufnahme
>- Person Teil einer öffentlichen Aufführung
>- Person des Zeitgeschehens (Promi)
>- ...
>Rechte am eigenen Bild bei
>- Person wesentlicher Teil des Bildes
>- Person ungeschickt getroffen o.ä.
>- ...
>
>Bei OTV würde ich sagen: vermutlich meistens Beiwerk, keine
>Verfremdung. Ansonsten wäre das Bild bei OTV deplaziert ;-)
>
> > und Autokennzeichen ??
>
>Warum in Deutschland Autokennzeichen offenbar einen höheren
>Schutz genießen sollen als Gesichter, ist mir ja ein Rätsel ...
>Aber irgendwo typisch bei den hohen Stellenwert des heiligen
>Blechles hierzulande ...
>Wirklich belastbare Quellen für das, was jeder macht und fordert,
>fand ich aber irgendwie nicht im Gegensatz zu Personen, wo das im
>UrhG steht.

Im Prinzip ist es zunächst einmal so, wie Heiko es beschrieben hat.
Aber mit der Auslegung von "unwesentlichem Beiwerk" ist das so eine
Sache. Mir ist da noch eine Expertise in Erinnerung, dass es sich dann
nicht um Beiwerk handelt, wenn für eine Person aus dem Bild gewisse
belastende Dinge gefolgert werden können. 

Ist zum Beispiel der Ehemann auf "Geschäftsreise" und er oder sein
Auto wird von der Ehefrau an dem Ort ausgemacht, an dem seine
mutmassliche Freundin wohnt oder ist er gar mit seiner Freundin auf
dem Bild zu erkennen, dann war es kein Beiwerk. Dies trifft sogar dann
zu, wenn Letzteres trotz Unkenntlichmachen des Gesichts möglich war
und sich dieses als wirkungslos erwiesen hat.

Man führte dies auch als Grund dafür an, dass Google zumindest die
Gesichter und Autokennzeichen verfremdet. Auch viele Wikipedianer sind
dieser Ansicht und nehmen daher nur dann Fotos auf, wenn der Bahnhof
leer ist oder die Menschen nur von hinten zu sehen sind. Die Haltung
entwickelt sich dort zunehmend restriktiv, ähnlich wie bei uns beim
Abmalen von Karten, was bei Wikipedia wiederum locker gehandhabt wird.

Andererseits gehen Zeitungen und Fernsehen mit dem Abbilden von
Personen wenig restriktiv um. Und da hört man eigentlich von
Präzedenzfällen nichts.

Letztendlich wird man die Streetview Geschichte im Vorhinein nicht
abschließend klären können und muss Gerichtsurteile abwarten.


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