Hallo Simon, > Thomas schreibt:
>> * Insbesondere, da in der Schweiz die Huerden fuer einen urheberrechtlichen >> Schutz hoeher sind als in Deutschland. > Nur ist das völlig irrelevant, da das Recht vom Land in dem die Daten/Bilder > genutzt werden massgebend ist. Auch wenn's off-topic wird: Ich hätte jetzt behauptet, dass, was im Ursprungsland keinen Schutz geniesst, auch im Ausland nicht geschützt sein kann - die Berner Übereinkunft[1] sieht das aber tatsächlich anders: " Art. 5 1) Die Urheber geniessen für die Werke, für die sie durch diese Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des Ursprungslands des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten Rechte. 2) Der Genuss und die Ausübung dieser Rechte sind nicht an die Erfüllung irgendwelcher Förmlichkeiten gebunden; dieser Genuss und diese Ausübung sind unabhängig vom Bestehen des Schutzes im Ursprungsland des Werkes. Infolgedessen richten sich der Umfang des Schutzes sowie die dem Urheber zur Wahrung seiner Rechte zustehenden Rechtsbehelfe ausschliesslich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Schutz beansprucht wird, soweit diese Übereinkunft nichts anderes bestimmt. [...] " Bei meiner ersten Nachricht liess ich mich vom "Meili"-Urteil[2] leiten: Das Bild wurde von der BBC in England benutzt und trotzdem wurde der Fall nach Schweizer Recht beurteilt und dem Bild keine Schutz- würdigkeit zugestanden. Ich sag nur: Vor dem Richter und auf hoher See... Trotz allem bleibe ich bei meiner Grundaussage, dass die *Information* auf den Bildern der Autobahn-Tafeln nicht schützbar ist. Gruss, Thomas [1] http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.231.15.de.pdf [2] http://www.sbf.ch/fotografie-urheberrecht/beurteilte_faelle.html _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

