Am 09.10.2010 18:30, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
normalerweise geht man ja bei foot=no und ähnlichem davon aus. dass es
sich um (legale) access-restriktionen handelt. Nun ist aber fast jeder
Bach mit boat=no getaggt, und fast immer (in den mir begegneten
Fällen) sind das Empfehlungen bzw. Einschätzungen zur Schiffbarkeit im
Allgemeinen.

Für "stream" und "ditch" halte ich boat=no auch für überflüssig.

Ganz falsch ist boat=no als Verbot meist nicht. Motorboote dürfen Flüsse und Seen, die nicht als Schifffahrtsstraße ausgewiesen sind, nur mit Genehmigung befahren. Das Befahren mit Booten ohne Motor ist zwar in der Regel erlaubnisfreier Gemeingebrauch, aber die Lebensräume für Pflanzen und Tiere dürfen nicht beeinträchtigt werden. Juristen würden das wohl als Befahrungsverbot für die meisten Bäche lesen. Der DKV nennt in den Leitlinien 30cm Wassertiefe und eine Breite, die das
Wenden ohne Uferberührung erlaubt, als Mindestbedingung.

Wie sagt man in OSM, dass ein Flussabschnitt nicht befahrbar ist ohne dass ein Verbot besteht? Ich habe bislang auch dafür boat=no benutzt. Die gleiche Frage gilt für z. B. für "path", der nicht mit dem Fahrrad befahrbar ist.

Im Wiki/Key:barrier steht "Use access=* to tag who can pass the node". Das entspricht eher dem physikalischen Zugang als der Erlaubnis.

Viele Grüße

Stephan




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