Hallo,

Jochen123 wrote:
> 
> Also wenn eine Toilette nicht öffentlich zugänglich ist, dann sollte man
> sie
> vielleicht überhaupt nicht bei OSM eintragen. :-) 

Nicht unbedingt, bzw. es hängt davon ab wie man öffentlich zugänglich
definiert. Es gibt viele Toiletten, die zwar prinzipiell jeder nutzen
könnte, aber bspw. nur Gäste einer Einrichtung legal nutzen dürfen. Bspw.
Tankstellen, wo man sich einen Schlüssel holen muss. Das sollte man schon
eintragen, aber mit einem entsprechenden access-Tag.


Walter Nordmann wrote:
> 
> wenn ich mich recht entsinne, sind die toiletten in gaststätten
> prinzipiell öffentlich - da darf jeder rein, der mal "muß". sonst bekommt
> der wirt ärger.
> allerdings senkt so ein wirklich netter aufkleber, den es bei uns auch
> gibt, doch erheblich die hemmschwelle.
Nein, der "Betreiber" hat weiterhin Hausrecht und kann den Besuch seiner
Einrichtung einschränken. Siehe bspw. Türsteher an Discos. Die Betreiber
müssen nur für ihre Gäste eine Toilette vorhalten, wenn sie eine gewisse
Geschäftsfläche haben.

aighes
-- 
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