Am 26. November 2010 12:58 schrieb Mark Obrembalski <[email protected]>:
> Wobei
> Verwaltungsklasse und Trägerschaft der Baulast allerdings auch
> auseinanderfallen können.
>

Meinst Du damit beispielsweise Fälle, in denen die Straßenbaulast für
Landesstraßen auf die Gemeinde übergeht, wenn die Gemeinde eine
gewisse Größe (Einwohnerzahl) hat?

Gruß, Falk

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