Am 15.03.2011 19:44, schrieb Andre Joost:
Mal abgesehen davon, dass in DE die Definition von U&S ziemlich
schwammig ist:

Nirgends auf der Welt sind S- und U-Bahn so klar voneinander getrennt
als in DE, zumind. die *Infrastruktur*.
Es gilt entweder die Eisenban-Bau- und -Betriebs-Ordnung EBO
--> S-Bahn, sonstige Züge (rail)
oder die Betriebsordnung Straßenbahn BOStrab
--> U-Bahn (subway), Stadtbahn (light_rail), Straßenbahn (tram)
*innerhalb* der letzteren ist es etwas schwammiger, weil es
Städte gibt, die ihre Stadtbahn als U-Bahn "aufwerten", obwohl
nur München, Nürnberg, Hamburg und berlin in DE "echte" U-Bahnen haben
(überall vom Straßenverkehr getrennt, ok, Wuppertal noch ;-) )
und weil die Übergänge Straßenbahn/Stadtbahn fließend sind.

Bei den Fahrzeugen gibt es in der Tat Orte, wo diese die BOStrab-/EBO-Grenze
überwinden. Manchmal unauffällig (Köln/Bonn ist tw. nach EBO konzessioniert,
wie auch die OEG und RHB in MA/HD/LU), manchmal auffällig wie in Karlsruhe,
wo "Straßenbahnen" zwischen "richtigen Eisenbahnen" herumfahren ;-)

Aber da wir die geostationäre Infrastruktur mappen und nicht den mobilen
Fahrzeugen hinterherhecheln, ist das ja kein Problem ;-)

Gruß Mueck


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