Am 30.05.11 09:39, schrieb Jan Tappenbeck:


Hi !

ich hatte heute gerade ein Telefonat mit einem Wegewart für Wanderwege
und als er von OSM gehört hat wurde ihm schon anders.

Aus allen Ecken wird er nach GPS gefragt etc. und er kommt da personell
auch nicht mehr gegen an. Ich hatte gezielt nach dem GPS-File für einen
Weg gefragt und er hat mir gesagt das deren Daten in der Karte der
Landesvermessung enthalten sind und wir diese doch dann vor dort
übernehmen könnten. Schließlich habe die diese auch nur bereitgestellt
bekommen - und ich könne mich doch auch auf Ihn berufen.

Wie denkt Ihr darüber - bei wem liegen die Rechte ????

Das dumme ist, dass auf den Seiten der Landesvermessung nirgendwo steht, dass die Rechte der Wanderwegseinträge bei den jeweiligen Wandervereinen bzw Tourismusverbänden liegen. Die Onlinedienste der Landesvermessung sind für den privaten Gebrauch kostenfrei.

Ein Tourismusverband, der unbedingt *seine* Rechte *nicht* weitergeben will, kann uns daher u.U. einen Strick draus drehen, wenn wir einfach *alle* Wanderwege aus den Karten der Landesvermessung übernehmen.

Nebenbei haben die Wegverläufe in den amtlichen karten und Onlinediensten gerne schon mal Fehler oder sind veraltet. Eine Stärke von OSM liegt ja darin, dass wir das Eintragen, was wir vor Ort gesehen haben.

Ich halte es so, dass ich mir den Weg aus den amtliche Karten in magicmaps digitalisiere, aufs GPS schiebe, den Weg nach dem Track und der örtlichen Markierung abfahre oder nachwandere, und das Ergebnis in OSM eintrage. Priorität haben dabei die örtliche Wegzeichen, sofern die nicht widersprüchlich sind, in die Irre oder über unpassierbare oder renaturierte Wege führen. Dafür gibts dann note-tags.

Gruß,
André Joost


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