Am 21.10.2011 23:34, schrieb Garry:
Am 21.10.2011 21:45, schrieb Henning Scholland:
Am 21.10.2011 20:51, schrieb SteMo:
schrieb Steffen Heinz, am 21.10.11 19:48:
Nachts darf auf allen Straßen eigentlich keine 100 gefahren werden dürfen.

Auf die Begründung dieser These bin ich sehr gespannt! :)
Stichwort "Anhalten innerhalb der Sichtweite" ;-)
Gilt so pauschal nicht für Autobahnen:

§18 (StvO)

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.


... was hier dann letztenendes auch bedeuted dass man in der Kolonne schnell fahren darf als wenn man alleine unterwegs ist...
Wie begründest du dann, dass der Kolonnen-Erste so schnell fahren darf?
Der hat dann nämlich niemanden vor sich und muss seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln.

Gruß
Peter

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