Hallo miteinander,
meine Heimatstadt hat vor einiger Zeit eine Satzungsänderung
veröffentlicht, die unter anderem eine Flurkarte des Stadtgebiets
enthält [1].
Wenn ich recht informiert bin, unterliegen Karten in amtlichen
Veröffentlichungen keinen urheberrechtlichen Beschränkungen, solange die
Daten nicht von Dritten stammen. Unter der erwähnten Karte stehen als
Referenz lediglich die Stadtwerke.
Spricht eurer Meinung nach etwas gegen die Nutzung für OSM?
Folgefrage, falls die Nutzung in Ordnung ist: ich habe aus dem PDF ein
80MB großes SVG erstellt. Allerdings ist keiner meiner PCs in der Lage,
daraus ein PNG o.ä. in ausreichender Auflösung zu generieren. Leider
sind die Flurnamen _sehr_ klein, d.h. die Konvertierung müsste mit >3000
dpi geschehen. Anregungen/Tipps?
Gruß,
Markus
[1]
http://www.balve.de/dokumente/Satzungen_Balve/Dichtheitspruefungssatzung.pdf
(Vorsicht, die Karte auf Seite 7 ist extrem resourcenhungrig!)
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