Hallo miteinander,

meine Heimatstadt hat vor einiger Zeit eine Satzungsänderung veröffentlicht, die unter anderem eine Flurkarte des Stadtgebiets enthält [1].

Wenn ich recht informiert bin, unterliegen Karten in amtlichen Veröffentlichungen keinen urheberrechtlichen Beschränkungen, solange die Daten nicht von Dritten stammen. Unter der erwähnten Karte stehen als Referenz lediglich die Stadtwerke.

Spricht eurer Meinung nach etwas gegen die Nutzung für OSM?

Folgefrage, falls die Nutzung in Ordnung ist: ich habe aus dem PDF ein 80MB großes SVG erstellt. Allerdings ist keiner meiner PCs in der Lage, daraus ein PNG o.ä. in ausreichender Auflösung zu generieren. Leider sind die Flurnamen _sehr_ klein, d.h. die Konvertierung müsste mit >3000 dpi geschehen. Anregungen/Tipps?

Gruß,
Markus

[1] http://www.balve.de/dokumente/Satzungen_Balve/Dichtheitspruefungssatzung.pdf (Vorsicht, die Karte auf Seite 7 ist extrem resourcenhungrig!)

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