Am 16.11.2011 21:05, schrieb Wolfgang:

Bisher habe ich oft links verwendet, wenn der Straßenteil keinen Namen
trägt und man ihn auch keiner der weiterführenden Straßen sinnvoll
zuweisen kann, oder wenn dort bereits die Restriktionen der anderen
gelten.

Wenn da nur eine Abbiegespur durch eine Verkehrsinsel abgetrennt ist, sehe ich
das als normalen Teil der Straße an und nicht als Link.

Und den Bypass am Kreisverkehr?

Garry

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