Hallo. Am 15.12.2011 15:32, schrieb Wolfgang Barth: > Naja, ist das wirklich so? Googlemaps, TOP25 ... haben ja das Nutzen für > diesen Zweck grundsätzlich verboten. > Das hat die jetzige OSM aber ja ausdrücklich NICHT. Unter Namensnennung > war ja die Nutzung der Daten ausdrücklich erlaubt.
Nein, das ist beides nicht ganz richtig. Google-Maps und die TOPO der Vermessungsämter sind nicht explizit "verboten" im Sinne einer derartigen auf OSM gemünzten Aussage des Eigentümers (zumindest wäre die nicht nötig und ist mir nicht bekannt) sondern sie sind mit Lizenzangaben veröffentlicht, die ein Übernehmen nach OSM nicht zulassen, sprich: Die eine Wiederveröffentlichung durch OSM mit der OSM-Lizenz nicht zulassen. OSM (bisher) ist unter CC-by-SA veröffentlicht, das stellt an eine Weiterverwendung die Nennung des Autors und die Veröffentlichung unter Wiederrum der selben Lizenz. Die Namensnenung wäre nicht das Problem, aber wenn du die Daten in ein neues, ODbL-lizenziertes OSM übernehmen willst, kannst du die zweite Bedingung nicht einhalten. Denk mal genauer drüber nach: Wenn das erlaubt wäre, dann könnte man sich den kompletten Aufwand sparen. Daten einfach kopieren kann ein Computer viel besser als jeder von uns mit einem JOSM-Hintergrundbild. :) Gruß, Bernd -- Lautsprecher verstärken die Stimme, aber nicht die Argumente.
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