Moin,
da stehts:
Luftverkehrs-Ordnung § 16 
maximale Steighöhe ohne Genehmigung 30m , wenn das denn reicht.
Klaus

Am Freitag, den 20.01.2012, 13:24 +0100 schrieb SB79:

> Hallo,
> 
> gestern ist eine spannende E-Mail über die englische Talk-Mailingliste 
> gegangen [1]. :-) Darin geht es um ein Ballon-Mapping-Kit, also eine 
> Ausrüstung, um mit einem (mit Helium gefüllten) Ballon und angehängter 
> Digicam eigene Luftbilder zu erstellen. So ein Kit kann wohl unter [2] 
> erworben werden. Ein Screenshot, wie das Ganze dann in JOSM aussehen 
> könnte, gibt es auch schon [3].
> 
> Die Idee klingt bestechend. Hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen 
> gesammelt? Und: Ist das Steigen-lassen eines Ballons auf eine gewissen 
> Höhe in Deutschland eigentlich erlaubt? 
> 
> [1] 
> http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk/2012-January/061705.html
> [2] http://www.kickstarter.com/projects/1775485688/balloon-mapping-kits
> [3] 
> http://www.flickr.com/photos/jeffreywarren/4859434543/sizes/o/in/photostream/
> 
> Gruß,
> Stephan


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