War nicht sogar die Nutzung von Google Maps erlaubt, solange sie nur
der Planung der eigenen Mappingaktivitaeten oder der
Vollstaendigkeitspruefung dient?
Ich erinnere mich, sowas mal im Wiki gelesen zu haben.

Das ist zwar kein wirklich schlagkraeftiges Argument, aber etwas das
die Nutzung von nicht-lizenzgerechten Daten relativiert.

gruss,
Chaos_99

Am 23.01.12 schrieb Martin Koppenhoefer <[email protected]>:
> Am 23. Januar 2012 13:47 schrieb Gerhard Hermanns <[email protected]>:
>> Am 22.01.2012 13:55, schrieb Martin Koppenhoefer:
>>> Am 22. Januar 2012 13:37 schrieb Robert
>>> S.<[email protected]>:
>>>> Die offensichtlichen Fälle, wie das wegfallen eines ganzen Wohngebietes
>>>> (oder Regionen wie Nord-Ost-Thüringen) werden die Minderheit sein. Viel
>>>> eher wird es vorkommen, dass einzelne Tags fehlen. Und sowas würde man
>>>> nach
>>>> dem Wechsel dann nur noch per Zufall entdecken können.
>>>
>>>
>>> Das ist aber doch auch richtig so, oder? Wenn man die Daten dessen was
>>> wegfälllt als Basis für neues Mappen verwendet, dann ist das im
>>> Prinzip doch "Kopieren", d.h. man schaffte damit abgeleitete Werke,
>>> selbst wenn man die Geometrie neu anlegt.
>
>> "Abmalen" darf ja nicht sein, das ist richtig. Aber ich denke schon, dass
>> wir so etwas wie die Badmap auch NACH dem Lizenzwechsel noch haben
>> sollten.
>> Nicht um von dort abzumalen (was ja hoffentlich auch jetzt niemand macht),
>> sondern als Hilfe, damit man weiß wo man nachschauen muss.
>
>
> sofern sich das auf "nur tags" bezieht (wie oben der Bezug), dann sehe
> ich das negativ. Wieso sollte man sein eigenes Mappen daraus ableiten
> dürfen, welche tags ein Mapper hinzufügt hat, der den CT nicht
> zugestimmt hat?
>
> Gruß Martin
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