Hallo, Am 8. Februar 2012 11:48 schrieb bkmap <[email protected]>: > Für die amtliche Verwaltung der Schutzbereiche sind, soweit mir bekannt ist, > die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich.
Zivilbehörden - wo kämen wir denn da hin? Auch das ist im Gesetz[1] geregelt: "Schutzbereichbehörden sind die Wehrbereichsverwaltungen" (SchBerG §9, Abs. 3) > Da kommt mir auch folgendes in den Sinn: Ohne Ortskenntnis nach Luftbildern > zu mappen, kann dazu führen, dass man Schutzbereiche mappt, ohne dass man > etwas davon mitkriegt. Und das ist in Deutschland illegal. Ein ziemlich > starkes Argument gegen reines Sessel-Mapping. Wegen der Diskussion um die Verpixelung habe ich mich etwas mit dem Thema befasst. Dabei musste ich festellen, dass es gar nicht unbedingt so einfach ist, Schutzbereiche zu erkennen. Das scheint aber Absicht zu sein, im Gesetzt steht nämlich "Der Plan über den Umfang des Schutzbereichs ist den Beteiligten nur, soweit sie davon betroffen sind, bekanntzugeben." (SchBerG §2, Abs. 1.) Also ist die Frage, ob man vor Ort wirklich besser dran ist. Nachdem die Schutzbereiche so hoheitlich, amtlich und offiziell geregelt sind wird es schon Listen geben. Nur werden die wohl kaum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Grüße, Michael ----- [1] http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/ _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

