On Sun, Apr 01, 2012 at 04:24:46AM +0200, Garry wrote:

> Am 31.03.2012 11:21, schrieb malenki:
> Rechtlich ist es vermutlich bis zur Freigabe eine Baustelle - könnte
> mir vorstellen dass es versicherungstechnisch
> einen Unterschied macht ob ich eine Baustelle oder eine nur
> gesperrte Strasse befahre.

Die Freigabe für den Verkehr und die Einweihung (Durchschneiden von
Bändchen usw.) sind rechtlich völlig verschiedene Dinge.

Die Freigabe für den Verkehr ist das was der Name sagt: die Straße darf
offiziell befahren werden, sie ist keine Baustelle oder gesperrte
Straße mehr.
Die Einweihung ist ein Festakt mit Bändchen zerschnippeln, Schnittchen
usw. ohne rechtliche Relevanz.

flo

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