Moin,

da die neue Luftbildzensur von Bing auch diverse zivile Gebiete
betrifft, habe ich bei der Bundeswehr nachgefragt, ob sie dies
veranlasst hat. Vom Dezernat Informationsarbeit des
Geoinformationsdienst der Bundeswehr bekam ich eine
kompetente Antwort, die ich unten (leicht gekürzt) zitiere.

Offenbar können einzelne Dienststellen der Bundeswehr eine
"Schummerung" für ihre Dienstgelände beantragen. Bing rät dann,
wie weit das Gebiet reicht und löscht im Zweifel mehr als nötig.

Viele Grüße
Stephan

PS: Wäre es moralisch gut oder böse, wenn wir Bing helfen, die
Zensur auf Bundeswehrgelände zu beschränken? Das Ergebnis wäre
wieder so, wie bei den ersten Löschungen mit OSM-Polygonen, aber
jetzt wäre es eine Reduzierung und keine Erweiterung.

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>> An: ageobwinformationsarbeit
>> Thema:    Re: Antwort: Luftbildzensur
>>
>> Guten Tag,
>>
>> seit einiger Zeit werden Teile der Luftbilder beim Kartendienst Bing
>> zensiert. Microsoft nennt als Grund eine Anforderung des deutschen
>> Militärs.
>> Im Norden Kiels gehen die Löschungen weit über das militärisch
>> genutzte Gebiet hinaus und umfassen auch den öffentlichen Strand
>> und das Gewerbegebiet Friedrichsort: http://binged.it/NcFE0s .
>>
>> Der "InfoService Bürgeranfragen" verwies auf ihre Zuständigkeit.
>> Haben sie die Verschleierung veranlasst?
>> Können sie die zivilen Gebiete wieder freigeben?
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>> Stephan Wolff

Sehr geehrter Herr Wolff,

die durch die Bundeswehr (hier Wehrtechnische Diensstelle 71 Kiel)
veranlasste Schummerung bezieht sich lediglich auf ein Dienstgelände mit
der Adresse Deichweg 15.
Warum Bing auch das Gewerbegebiet Friedrichsort und den Strand verschleiert
hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Dies ist durch die Bundeswehr nicht
veranlasst worden. Wir können daher diese Maßnahme nicht rückgängig machen.
[]
Mit freundlichen Grüßen,
[I. A.]
Dezernat Informationsarbeit

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>> Guten Tag,
>> []
>> Darf ich weitergeben, dass sich die Schummerungsanforderungen der
>> Bundeswehr allgemein nur auf Dienstgelände und Sperrgebiete beziehen?
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>> Stephan Wolff

> Sehr geehrter Herr Wolff,
> []
> Grundsätzlich beziehen sich die durch die Bundeswehr veranlassten
> Schummerungen nur auf Liegenschaften und Sperrgebiete (z.B.
> Übungsplätze). Die Bundeswehr kann und darf keine weitergehenden
> Schummerungen veranlassen.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> [I. A.]
> Dezernat Informationsarbeit



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