Hi Tirkon,

Am Donnerstag, 6. September 2012, 19:42:03 schrieb Tirkon:
> Wenn eine Schranke offen ist, beschränkt sie doch keinen Zugang mehr.
> Es ist, als wäre sie nicht vorhanden. Ergo kann sich die ihr
> zugeordnete Beschränkung doch nur auf den geschlossenen Zustand
> beziehen.

eine Schranke kann im geöffneten Zustand immer noch den Zugang beschränken, 
z.B. auf eine bestimmte Breite oder Höhe, je nach Schranke.

Eckhart

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