Hi!

Das Geodatenzugangsgesetz ist im November geändert worden, so dass jetzt
eine Anfrage möglich sein sollte.

Der § 11 wurde wie folgt geändert.

ALT:
§ 11
Allgemeine Nutzung
Geodaten und Geodatendienste sind vorbehaltlich
der Vorschrift des § 12 Absatz 1 und 2 öffentlich verfügbar
bereitzustellen. Werden Geodaten über Darstellungsdienste
bereitgestellt, kann dies in einer Form geschehen,
welche eine Weiterverwendung im Sinne von
§ 2 Nummer 3 des Informationsweiterverwendungsgesetzes
vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913) ausschließt.

http://www.geoportal-bw.de/geoportal/export/sites/default/galleries/download
s/GeoZG_BGBl.2009_Teil_I_Nr._8_vom_13.02.2009_S._278.pdf

NEU:
11
Allgemeine Nutzung
(1) Geodaten und Geodatendienste, einschließlich
zugehöriger Metadaten, sind vorbehaltlich der
Vorschrift des § 12 Absatz 1 und 2 öffentlich zur
Verfügung zu stellen.
(2) Geodaten und Metadaten sind über Geodatendienste
für die kommerzielle und nicht kommerzielle
Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung
zu stellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift
nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder
gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.
Geodatenhaltende Stellen des Bundes stellen
einander ihre Geodaten und Geodatendienste, einschließlich
zugehöriger Metadaten, geldleistungsfrei
zur Verfügung, soweit deren Nutzung zur Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben erfolgt.
(3) Die Einzelheiten zur Nutzung von Geodaten
und Geodatendiensten, einschließlich zugehöriger
Metadaten, werden in einer Rechtsverordnung nach
§ 14 geregelt.“

http://www.geoportal-bw.de/geoportal/export/sites/default/galleries/download
s/GeoZGAendG_07-11-2012_BGBl._I_112s2289.pdf

Hat jemand von euch schon Erfahrung damit?

Wir sind am Überlegen auf diesem Wege Stadtteilgrenzen abzufragen.

Viele Grüße,
Adrian.


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