Das scheint sich nocht nicht wirklich herumgesprochen zu haben, ich
hatte mitte 2012 eine Diskussion mit einem Datenschutzbeauftragen der
auf die 2m als Grenze beharrt hat.


Simon

Am 18.01.2013 10:05, schrieb Joachim Kast:
>> Die Datenschützer in Deutschland und in der Schweiz sind aber eigentlich
>> so oder so der Meinung, das Luftbilder mit mehr als 2m (iirc)
>> problematisch sind und eigentlich nicht ohne Einschränkungen verwendet
>> werden dürfen, dass ignorieren auch alle (Amtstellen, google, bing etc).
> In Deutschland sind 20 cm aus datenschutzrechtlicher Sicht ok.
>
> "Als Kompromiss wird eine Regel-Zulässigkeit von
> DOP20-Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, im Ausnahmefall
> besondere Betroffenen-Belange zu berücksichtigen, diskutiert.
> Eine Ausnahme könnte z.B. vorliegen, wenn auf dem Luftbild ein
> Krankenbett mit Patient im Garten deutlich zu erkennen ist."
>
> Dies wurde anschließend im Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung
> übernommen.
>
> Quellen:
>
> Seite 104/105 bei
> http://www.datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/documents/23._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2010-2011.pdf
>
> Seite 31 bei
> http://www.imagi.de/download/3_Fortschrittsbericht.pdf
> (größer bedeutet größer gleich)
>
> Grüße
> Joachim
>
>
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