Das scheint sich nocht nicht wirklich herumgesprochen zu haben, ich hatte mitte 2012 eine Diskussion mit einem Datenschutzbeauftragen der auf die 2m als Grenze beharrt hat.
Simon Am 18.01.2013 10:05, schrieb Joachim Kast: >> Die Datenschützer in Deutschland und in der Schweiz sind aber eigentlich >> so oder so der Meinung, das Luftbilder mit mehr als 2m (iirc) >> problematisch sind und eigentlich nicht ohne Einschränkungen verwendet >> werden dürfen, dass ignorieren auch alle (Amtstellen, google, bing etc). > In Deutschland sind 20 cm aus datenschutzrechtlicher Sicht ok. > > "Als Kompromiss wird eine Regel-Zulässigkeit von > DOP20-Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, im Ausnahmefall > besondere Betroffenen-Belange zu berücksichtigen, diskutiert. > Eine Ausnahme könnte z.B. vorliegen, wenn auf dem Luftbild ein > Krankenbett mit Patient im Garten deutlich zu erkennen ist." > > Dies wurde anschließend im Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung > übernommen. > > Quellen: > > Seite 104/105 bei > http://www.datenschutz-hamburg.de/fileadmin/user_upload/documents/23._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2010-2011.pdf > > Seite 31 bei > http://www.imagi.de/download/3_Fortschrittsbericht.pdf > (größer bedeutet größer gleich) > > Grüße > Joachim > > > > _______________________________________________ > Talk-de mailing list > [email protected] > http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

