Hallo, für solche Standardfälle eignet sich immer wieder das "Lexikon der Rechtsirrtümer" bzw. das "Neue Lexikon der Rechtsirrtümer". Ist von einem Rechtsanwalt geschrieben, nicht teuer und hat auf viele Standardfragen eine Antwort. ;-)
MfG Frank innotec GmbH PS. Diese Email benötigt keinen vollständigen Fuss, obwohl ich sie aus dem Büro schreibe. Denn: es ist keine Geschäftspost. Ich könnte also auch nur mit meinem Namen unterschreiben und trotzdem könnte mich niemand abmahnen. Siehe "Lexikon der Rechtsirrtümer". ;-) -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Johannes Graubner (Transcom) [mailto:[EMAIL PROTECTED] Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2007 10:51 An: [email protected] Betreff: Re: [Frame-User-Talk] Talk Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 2 Hallo, > weiß jemand, wie es sich rechtlich gesehen mit Copyright-Angaben > verhält? > wir erstellen und für deren Inhalt wir verantwortlich sind, > "(C) Moog GmbH" schreiben oder darf/muss es nur "(C) Moog" heißen? Da das (c) im europäischen Rechtsraum völlig bedeutungslos und ohne jede rechtliche Wirkung ist (im Einzelfall mag es eine psychologische Wirkung haben), gibt es auch keine rechtlich "richtige" Verwendung (im "falschen" Rechtsraum). Wie es sich in USA verhält, sollte man sich dort erklären lassen. Da aber lediglich die Moog GmbH eine Rechtskörperschaft ist, kann auch nur diese irgendwelche Rechte besitzen, nicht aber das juristisch völlig undefinierte Wörtchen "Moog". _______________________________________________ Talk mailing list [email protected] http://lists.framemaker.de/mailman/listinfo/talk
