Hallo, 

für solche Standardfälle eignet sich immer wieder das "Lexikon der
Rechtsirrtümer" bzw. das "Neue Lexikon der Rechtsirrtümer". 
Ist von einem Rechtsanwalt geschrieben, nicht teuer und hat auf viele
Standardfragen eine Antwort. ;-)

MfG Frank

innotec GmbH

PS. 
Diese Email benötigt keinen vollständigen Fuss, obwohl ich sie aus dem Büro
schreibe. 
Denn: es ist keine Geschäftspost. Ich könnte also auch nur mit meinem Namen
unterschreiben und trotzdem könnte mich niemand abmahnen. 
Siehe "Lexikon der Rechtsirrtümer". ;-)


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Johannes Graubner (Transcom) [mailto:[EMAIL PROTECTED] 
Gesendet: Donnerstag, 31. Mai 2007 10:51
An: [email protected]
Betreff: Re: [Frame-User-Talk] Talk Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 2

Hallo,

> weiß jemand, wie es sich rechtlich gesehen mit Copyright-Angaben 
> verhält?

> wir erstellen und für deren Inhalt wir verantwortlich sind,
> "(C) Moog GmbH" schreiben oder darf/muss es nur "(C) Moog" heißen? 

Da das (c) im europäischen Rechtsraum völlig bedeutungslos und ohne jede
rechtliche Wirkung ist (im Einzelfall mag es eine psychologische Wirkung
haben), gibt es auch keine rechtlich "richtige" Verwendung (im "falschen"
Rechtsraum). Wie es sich in USA verhält, sollte man sich dort erklären
lassen. Da aber lediglich die Moog GmbH eine Rechtskörperschaft ist, kann
auch nur diese irgendwelche Rechte besitzen, nicht aber das juristisch
völlig undefinierte Wörtchen "Moog".

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