Hallo Johannes, >Ob ich Download-Ware beim Zoll anmelden muss, weiß ich nicht, bezweifle ich >aber
rein rechtlich ist es ein Import von Ware und damit beim Zoll anzumelden. > -- schließlich sind Bits noch keine Ware. Aber selbst wenn, sind die >Zollaufschläge nicht so hoch wie der Kursunterschied. Produktkosten + Versandkosten + Transaktionskosten (je nach Zahlungsweise) + Zoll, Einfuhrsteuern, Abgaben + Einfuhr-Umsatzsteuer Wird aber vermutlich immer noch billiger sein als hier zu kaufen. Zumal die Einfuhr-USt als VSt geltend gemacht werden kann. > > Die mich > > beschäftigende Frage ist allerdings, ob als Europäer dieser Einkauf im > > US-Shop tatsächlich funktioniert, oder ob auf den DE-Shop umgeleitet wird. > >Zumindest gibt es kein Problem in einem beliebigen Adobe-Shop die jeweiligen >Preise zu sehen und diese in den Einkaufswagen zu legen. Etwas >problematischer wird es anschließend: Ein auf Deutschland lautender >Adobe-Account wird abgewiesen. Aber auch das Problem sollte zu beheben sein. Aber wahrscheinlich gemäß der Adobe Shop Nutzungsbestimmungen nicht erlaubt. > > Darüberhinaus müssen Sie sich im Reklamationsfall > > natürlich an Adobe USA wenden. > >Das dürfte bei Software nicht schwieriger sein als sich an Adobe D zu >wenden: Reklamation bei Stangensoftware im Regelfall unmöglich. Ich dachte auch eher an Probleme/Nachfragen bzgl. Bestellung, Versand und Bezahlung. Grüße Stephan Will _______________________________________________ Talk mailing list [email protected] http://lists.framemaker.de/mailman/listinfo/talk
