Hallo Johannes,

>Ob ich Download-Ware beim Zoll anmelden muss, weiß ich nicht, bezweifle ich
>aber

rein rechtlich ist es ein Import von Ware und damit beim Zoll anzumelden.

>  -- schließlich sind Bits noch keine Ware. Aber selbst wenn, sind die
>Zollaufschläge nicht so hoch wie der Kursunterschied.

Produktkosten
+ Versandkosten
+ Transaktionskosten (je nach Zahlungsweise)
+ Zoll, Einfuhrsteuern, Abgaben
+ Einfuhr-Umsatzsteuer

Wird aber vermutlich immer noch billiger sein als hier zu kaufen.
Zumal die Einfuhr-USt als VSt geltend gemacht werden kann.

> > Die mich
> > beschäftigende Frage ist allerdings, ob als Europäer dieser Einkauf im
> > US-Shop tatsächlich funktioniert, oder ob auf den DE-Shop umgeleitet wird.
>
>Zumindest gibt es kein Problem in einem beliebigen Adobe-Shop die jeweiligen
>Preise zu sehen und diese in den Einkaufswagen zu legen. Etwas
>problematischer wird es anschließend: Ein auf Deutschland lautender
>Adobe-Account wird abgewiesen. Aber auch das Problem sollte zu beheben sein.

Aber wahrscheinlich gemäß der Adobe Shop Nutzungsbestimmungen nicht erlaubt.

> > Darüberhinaus müssen Sie sich im Reklamationsfall
> > natürlich an Adobe USA wenden.
>
>Das dürfte bei Software nicht schwieriger sein als sich an Adobe D zu
>wenden: Reklamation bei Stangensoftware im Regelfall unmöglich.

Ich dachte auch eher an Probleme/Nachfragen bzgl. 
Bestellung, Versand und Bezahlung.

Grüße
Stephan Will 

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