Hallo Herr Zimmermann,

> danke für Eure Ausführungen. Ich kann also, zumindest bis zur 
> Gültigkeit der neuen Maschinenrichtlinie keine anständige 
> Doku für die Pumpe einfordern.

Wie schon dargestellt: Sie können nach EU-Richtlinien (und verschiedenen
Gesetzen) einfordern, dass Sie alle sicherheitsrelevanten Informationen
bekommen. Sie können außerdem einfordern, dass Sie alle für die
bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts notwendigen Informationen
bekommen, soweit sie dies aus Vertragsnebenpflichten ableiten können (wenn
Ihnen jemand eine Pumpe für einen Zweck verkauft, muss er Ihnen auch die
Bedingungen nennen und die Voraussetzungen schaffen, die für die Erreichung
des Zwecks erforderlich sind). Ein Handbuch, das alle Forderungen der
Maschinenrichtlinie (MRL) an ein Handbuch für eine vollständige Maschine
erfüllt, werden Sie aber vermutlich nicht verlangen können: Falls die Pumpe
in den Bereich der MRL fällt, ist ein Blick in diese ausgesprochen
aufschlussreich.

Es bleibt ein Frage Ihrer Argumentationskette, welche Informationen sie
einfordern können.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Graubner
 
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