Hallo Herr Zimmermann, > danke für Eure Ausführungen. Ich kann also, zumindest bis zur > Gültigkeit der neuen Maschinenrichtlinie keine anständige > Doku für die Pumpe einfordern.
Wie schon dargestellt: Sie können nach EU-Richtlinien (und verschiedenen Gesetzen) einfordern, dass Sie alle sicherheitsrelevanten Informationen bekommen. Sie können außerdem einfordern, dass Sie alle für die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts notwendigen Informationen bekommen, soweit sie dies aus Vertragsnebenpflichten ableiten können (wenn Ihnen jemand eine Pumpe für einen Zweck verkauft, muss er Ihnen auch die Bedingungen nennen und die Voraussetzungen schaffen, die für die Erreichung des Zwecks erforderlich sind). Ein Handbuch, das alle Forderungen der Maschinenrichtlinie (MRL) an ein Handbuch für eine vollständige Maschine erfüllt, werden Sie aber vermutlich nicht verlangen können: Falls die Pumpe in den Bereich der MRL fällt, ist ein Blick in diese ausgesprochen aufschlussreich. Es bleibt ein Frage Ihrer Argumentationskette, welche Informationen sie einfordern können. Mit freundlichen Grüßen Johannes Graubner Transcom. Ing.-Büro Johannes Graubner Büro für technische Kommunikation - Handbücher - Schulungen - Internet - mailto:[EMAIL PROTECTED] Tel. 0179-66 55 215 (O2) / 03641-620 540 http://www.transcom.de Fax 0941-5992 95552 Humboldtstraße 18, 07743 Jena, Germany _______________________________________________ Talk mailing list [email protected] http://lists.framemaker.de/mailman/listinfo/talk
