Erst mal Entschuldigung f�r meine "hallo-"Adresse bei der letzten Mail...
> Pflichtenheft w�hre �bertrieben. Es sind nur 2 PC's bzw. Personen, die > sich mit dem Thema besch�ftigen. Au�erdem habe ich nur die Beschreibung > von verschiedensten Prozessen und ich wei� nicht genau welchen BWL > Begriffen ich sie zuordnen kann. Denn nur mit diesen Begriffen (z.B. > Auftragsverwaltung) kann ich ja die Software selektieren. > > Mu� man denn in allen F�llen Gesch�ftsprozesse abbilden? Klar ist f�r 2 PCs ein Pflichtenheft leicht �bertrieben... Aber Gesch�ftsprozesse bilde ich nun mal immer ab in einer bw-Software, egal was ich tue (Bestellung entgegennehmen, Artikel aus dem Lager holen, f�r Versand fertigmachen, Rechnung schreiben, usw. - hinter jedem Schritt verbergen sich Prozesse, die ich analysieren und beschreiben mu�, um sie in einer Software abbilden (gutes Wort!) zu k�nnen. Erst wenn ich mir die Prozesse klarmache, kann ich eine Software erstellen (oder eine vorhandene �ndern), die meinen Anforderungen entspricht (bei bw-Software h�ngt f�r die Unternehmen ja oft gr��erer Profit in den Projektdienstleistungen als in den Softwarelizenzen, das hat hier seinen Grund). Z.B. mu� ich kl�ren: brauche ich eine Lagerhaltung? Welcher Art und mit welchen Spezifikationen? Wenn ja, welche Artikelnummern brauche ich - gibt es z.B. Varianten, Gr��en, usw? > Die Testierung von einem Open-Source Projekt, wie z.B Kontor, kann ich ja > wohl vergessen. Es sei den ich gebe die Testierung in Auftrag. Heist es > dann, da� ich am besten die Finger davon (z.B Kontor) lassen soll? Der Punkt ist: eine Buchhaltungssoftware mu� immer testiert sein, sonst darf sie nicht verwendet werden. Sie mu� unseren "Grunds�tzen ordnungsgem��er Buchf�hrung" entsprechen, z.B. was Speichern und Aufbewahren von Daten angeht. Die Formulare m�ssen ebenfalls testiert sein, damit sie das Finanzamt akzeptiert, sonst kann ich nicht einmal eine Umsatzsteuervoranmeldung durchf�hren (oder mu� sie von Hand machen). Das gleiche gilt f�r Lohnbescheinigungen, wenn ich Leute besch�ftige - diese werden von den Krankenkassen �berpr�ft bzw. testiert. Eine Buchhaltungs- oder auch Lohnbuchhaltungssoftware ohne Testat ist nicht verwendbar und ein Fall f�r den M�ll. Einen Steuerberater braucht man als Selbst�ndiger ohnehin, den sollte man fragen, welche Anforderungen man erf�llen mu� (auch ohne Outsourcing zu machen). Eventuell gen�gt eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, die kann ich problemlos in einer Tabellenkalkulation einrichten. Aber wie gesagt: will ich eine "richtige" Buchhaltung einrichten, dann brauche ich eine Software, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht (und um die Testierung, da� dem so ist, m��te sich z.B. Kontor k�mmern). Gr��e, Dieter Hoffmann mailto [EMAIL PROTECTED] www.htmhtm.de ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

