Erst mal Entschuldigung f�r meine "hallo-"Adresse bei der letzten Mail...

> Pflichtenheft w�hre �bertrieben. Es sind nur 2 PC's bzw. Personen, die
> sich mit dem Thema besch�ftigen. Au�erdem habe ich nur die Beschreibung
> von verschiedensten Prozessen und ich wei� nicht genau welchen BWL
> Begriffen ich sie zuordnen kann. Denn nur mit diesen Begriffen (z.B.
> Auftragsverwaltung) kann ich ja die Software selektieren.
>
> Mu� man denn in allen F�llen Gesch�ftsprozesse abbilden?

Klar ist f�r 2 PCs ein Pflichtenheft leicht �bertrieben... Aber
Gesch�ftsprozesse bilde ich nun mal immer ab in einer bw-Software, egal was
ich tue (Bestellung entgegennehmen, Artikel aus dem Lager holen, f�r Versand
fertigmachen, Rechnung schreiben, usw. - hinter jedem Schritt verbergen sich
Prozesse, die ich analysieren und beschreiben mu�, um sie in einer Software
abbilden (gutes Wort!) zu k�nnen. Erst wenn ich mir die Prozesse klarmache,
kann ich eine Software erstellen (oder eine vorhandene �ndern), die meinen
Anforderungen entspricht (bei bw-Software h�ngt f�r die Unternehmen ja oft
gr��erer Profit in den Projektdienstleistungen als in den Softwarelizenzen,
das hat hier seinen Grund). Z.B. mu� ich kl�ren: brauche ich eine
Lagerhaltung? Welcher Art und mit welchen Spezifikationen? Wenn ja, welche
Artikelnummern brauche ich - gibt es z.B. Varianten, Gr��en, usw?


> Die Testierung von einem Open-Source Projekt, wie z.B Kontor, kann ich ja
> wohl vergessen. Es sei den ich gebe die Testierung in Auftrag. Heist es
> dann, da� ich am besten die Finger davon (z.B Kontor) lassen soll?

Der Punkt ist: eine Buchhaltungssoftware mu� immer testiert sein, sonst darf
sie nicht verwendet werden. Sie mu� unseren "Grunds�tzen ordnungsgem��er
Buchf�hrung" entsprechen, z.B. was Speichern und Aufbewahren von Daten
angeht. Die Formulare m�ssen ebenfalls testiert sein, damit sie das
Finanzamt akzeptiert, sonst kann ich nicht einmal eine
Umsatzsteuervoranmeldung durchf�hren (oder mu� sie von Hand machen). Das
gleiche gilt f�r Lohnbescheinigungen, wenn ich Leute besch�ftige - diese
werden von den Krankenkassen �berpr�ft bzw. testiert. Eine Buchhaltungs-
oder auch Lohnbuchhaltungssoftware ohne Testat ist nicht verwendbar und ein
Fall f�r den M�ll.

Einen Steuerberater braucht man als Selbst�ndiger ohnehin, den sollte man
fragen, welche Anforderungen man erf�llen mu� (auch ohne Outsourcing zu
machen). Eventuell gen�gt eine einfache Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, die
kann ich problemlos in einer Tabellenkalkulation einrichten. Aber wie
gesagt: will ich eine "richtige" Buchhaltung einrichten, dann brauche ich
eine Software, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht (und um die
Testierung, da� dem so ist, m��te sich z.B. Kontor k�mmern).

Gr��e,

Dieter Hoffmann



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