Steuer f�r Open-Source in Polen 
Gesendet von demon am Sa, 4. Jan 2003 um 17:53 

Ich hab mal einen Artikel von Prolinux eingef�gt, das ist wirklich der
Hammer, nicht mehr lang, und unsere Schimmels denken dann auch dr�ber
nach...


 
Zitat:

Der polnische Fiskus schaut immer interessierter auf Seite der
Open-Source-Nutzer und l�sst keine Gelegenheit aus, um auf diese Art der
Programme Abgaben zu erheben.

Mit einer wachsenden Popularit�t von freier Software widmet sich der
polnische Fiskus immer �fter den steuerlichen Aspekten von Open-Source
zu. W�hrend viele L�nder Linux und Open-Source aus Kostengr�nden zu
bevorzugen scheinen, wollen unsere �stlichen Beamten gerade diese Art
von Software verst�rkt versteuern. Dabei st�tzen sich viele
Fiskalbeamten auf einen Paragrafen (Artikel 12), der Einkommen aus
privater Arbeit im Landwirtschaftlichen Betrieben regelt, und geldwerte
Vorteile einer Steuer unterstellt. Im Einklang mit dem Gesetz stellt
Linux, StarOffice, BSD und weitere Quelloffene-Anwendungen ein
geldwerter Vorteil dar und sollten mit kommerziellen Anwendungen ihrer
Zucht vor dem Fiskus gleichgestellt werden. So ist StarOffice mit MS
Office und Linux mit MS Windows zu vergleichen und von dem entsprechenen
Wert Steuer abzuf�hren.


Die Gegner der Abgaben argumentieren dagegen, dass der Fiskus mit der
Annahme, Linux und freie Software stellt einen kommerziellen Wert dar,
falsch lege. Die Lizenz stellt die Anwendung als ein Gut der
Gemeinschaft dar und es sei schwer den Finanzbeamten Recht zu geben.
Freie Software unterliegt nicht den Gesetzen der Marktwirtschaft und der
Nutzer gesellt sich mit dem Kauf und �nderungen quelloffener Software in
die Reihen der Autoren. Folglich kann ein Autor nicht f�r Schreiben von
B�chern, Anwendungen oder weiterer Werke zur Kasse gebeten werden.


Eine andere Argumentation nutzte der polnische Finanzminister, der am 7.
M�rz 2001 feststellte, dass Anwendungen die unter der GNU GPL Lizenz
(Anm. d. Red: Die Argumentation schlie�t auch weitere
Open-Scource-Lizenzen ein) ver�ffentlicht worden sind, keinen Geldwerten
Vorteil im Sinne des Gesetzes darstellt, weil �es nicht m�glich ist, den
finanziellen Wert [...] der Applikation zu bestimmen�. Zeitgleich f�gte
er aber hinzu, dass eine Entscheidung im Bereich der Beamten lege und
dass jeder Fall separat zu bewerten sei. Als Konsequenz d�rfen die
Finanzbeamten entscheiden, ob eine Umstellung oder ein Einsatz von
Open-Source einen Vorteil darstelle und diesen nach eigene Ermessen
versteuern. 


Zitat Ende

Quelle  : http://www.pro-linux.de/news/2003/5071.html

f�r die, die polnisch k�nnen
Quelle  :
http://www.rzeczpospolita.pl/dodatki/firma_c_021231/firma_c_a_5.html

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