Steuer f�r Open-Source in Polen Gesendet von demon am Sa, 4. Jan 2003 um 17:53
Ich hab mal einen Artikel von Prolinux eingef�gt, das ist wirklich der Hammer, nicht mehr lang, und unsere Schimmels denken dann auch dr�ber nach... Zitat: Der polnische Fiskus schaut immer interessierter auf Seite der Open-Source-Nutzer und l�sst keine Gelegenheit aus, um auf diese Art der Programme Abgaben zu erheben. Mit einer wachsenden Popularit�t von freier Software widmet sich der polnische Fiskus immer �fter den steuerlichen Aspekten von Open-Source zu. W�hrend viele L�nder Linux und Open-Source aus Kostengr�nden zu bevorzugen scheinen, wollen unsere �stlichen Beamten gerade diese Art von Software verst�rkt versteuern. Dabei st�tzen sich viele Fiskalbeamten auf einen Paragrafen (Artikel 12), der Einkommen aus privater Arbeit im Landwirtschaftlichen Betrieben regelt, und geldwerte Vorteile einer Steuer unterstellt. Im Einklang mit dem Gesetz stellt Linux, StarOffice, BSD und weitere Quelloffene-Anwendungen ein geldwerter Vorteil dar und sollten mit kommerziellen Anwendungen ihrer Zucht vor dem Fiskus gleichgestellt werden. So ist StarOffice mit MS Office und Linux mit MS Windows zu vergleichen und von dem entsprechenen Wert Steuer abzuf�hren. Die Gegner der Abgaben argumentieren dagegen, dass der Fiskus mit der Annahme, Linux und freie Software stellt einen kommerziellen Wert dar, falsch lege. Die Lizenz stellt die Anwendung als ein Gut der Gemeinschaft dar und es sei schwer den Finanzbeamten Recht zu geben. Freie Software unterliegt nicht den Gesetzen der Marktwirtschaft und der Nutzer gesellt sich mit dem Kauf und �nderungen quelloffener Software in die Reihen der Autoren. Folglich kann ein Autor nicht f�r Schreiben von B�chern, Anwendungen oder weiterer Werke zur Kasse gebeten werden. Eine andere Argumentation nutzte der polnische Finanzminister, der am 7. M�rz 2001 feststellte, dass Anwendungen die unter der GNU GPL Lizenz (Anm. d. Red: Die Argumentation schlie�t auch weitere Open-Scource-Lizenzen ein) ver�ffentlicht worden sind, keinen Geldwerten Vorteil im Sinne des Gesetzes darstellt, weil �es nicht m�glich ist, den finanziellen Wert [...] der Applikation zu bestimmen�. Zeitgleich f�gte er aber hinzu, dass eine Entscheidung im Bereich der Beamten lege und dass jeder Fall separat zu bewerten sei. Als Konsequenz d�rfen die Finanzbeamten entscheiden, ob eine Umstellung oder ein Einsatz von Open-Source einen Vorteil darstelle und diesen nach eigene Ermessen versteuern. Zitat Ende Quelle : http://www.pro-linux.de/news/2003/5071.html f�r die, die polnisch k�nnen Quelle : http://www.rzeczpospolita.pl/dodatki/firma_c_021231/firma_c_a_5.html
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