Am Montag, 30. August 2004 06:44 schrieb andreas: > Soweit mit bekannt MUSS ein ISP die daten bis zur abrechung speichern. > sprich bis zu rechungstellung, und die gesetzliche zeit zum wiederspruch > gegen die rechung. Andreas,
bei Pauschaltarifen (z.B. DSL- oder Kabel-flatrates) sind derartig detaillierte Daten zur Rechnungsstellung nicht noetig und damit im Widerspruch zum gesetzlichen Gebot der Datensparsamkeit. Gruss Silv�rio ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

