Am Montag, 30. August 2004 06:44 schrieb andreas:
> Soweit mit bekannt MUSS ein ISP die daten bis zur abrechung speichern.
> sprich bis zu rechungstellung, und die gesetzliche zeit zum wiederspruch
> gegen die rechung.
Andreas,

bei Pauschaltarifen (z.B. DSL- oder Kabel-flatrates) sind derartig 
detaillierte Daten zur Rechnungsstellung nicht noetig und damit im 
Widerspruch zum gesetzlichen Gebot der Datensparsamkeit.

Gruss
Silv�rio

----------------------------------------------------------------------------
PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

Antwort per Email an