Patrick Schulz <[EMAIL PROTECTED]> writes: > ich stehe hier vor dem Problem nicht zu wissen was ich darf und was > eben nicht. Ich entwickele hier im Auftrag eine Software. Mit dieser > soll hinterher quasi ein Lizenzgeschäft betrieben werden. > > In der Software würde ich allerdings Komponenten / Bibliotheken > verwenden, die unter der GPL / LGPL und anderen "offenen" Lizenzen > stehen. > > Jetzt ist halt die Frage ob das alles so rechtens / linkens ist und > wie das mit der Veröffentlichung des Quellcodes aussieht.
Das kommt ganz auf den Lizenztyp an: Wenn die Komponente unter einer Copyleft-Lizenz (z.B. GPL) veröffentlicht wurde, dann muss jede Redistribution dieser Software (an sich oder verändert) sowie jedes Derivativwerk auch wieder unter der Copyleft-Lizenz stehen. Was so ein "Derivativwerk" nun _genau_ konstitutiert, ist so eine Sache, aber die direkte Verwendung von Codeteilen (statisch gelinkt) sowie die direkte Verwendung (durch dynamische Verlinkung, oder Benutzung von Perl/Java-Modulen) wird von der FSF als "derivativ" angesehen und als legal verfechtbar. Ausnahme: Wenn die Copyleft-Lizenz ausdrücklich eine gewisse Nutzung der Software für Derivativwerke einräumt, wie z.B. die LGPL das Linken erlaubt. (Du darfst ja zum Beispiel gegen die GNU libc linken ohne, dass deine Software etwa unter der GPL stehen muss.) Bei Open Source aber Non-Copyleft-Lizenzen wie z.B. BSD-Style gibt es derartige Probleme i.d.R. nicht. (Microsoft benutzt(e) ja einige Teile des Netzwerkcodes aus einem BSD Unix.) http://www.gnu.org/philosophy/categories.html http://www.softpanorama.org/Copyright/License_classification/index.shtml > Also was mir ja bekannt ist, ist nur die Tatsache, dass Quellcode > eigentlich nur den Nutzern dieser Software verfügbar gemacht werden > muß, sofern diese es fordern. Aber unter was für Umständen greift das? Carsten hat dich ja schon auf die GPL FAQ hingewiesen, dort findest du ja eine Sektion `Distribution of programs released under the GPL', und dort insbesondere: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#DistributeWithSourceOnInternet > Wenn ich z.B. den Linuxkernel irgendwie ganz toll modifiziere und der > Meinung sei, dass das ganze nicht in alle Hände gehört, wäre das ja > auf Grund der GPL nicht möglich ihn unter eine Closed Source oder > andere offene Lizenz ausser der GPL zu stellen (was ich soweit auch > gut finde). In der Tat. Allerdings: Es wäre dir erlaubt die modifizierte Version intern zu verwenden; sprich: du kannst nicht gezwungen werden, diese Modifikation zu veröffentlichen -- aber wenn du es tust, muss sie unter der GPL stehen! > Aber wie sieht es denn aus, wenn ich meinen Code z.B. gegen > irgendwelche Bibliotheken linke oder auf Frameworks und Plattformen > aufbaue, die unter der GPL oder einer vergleichbaren Lizenz stehen? Das kommt darauf an, inwieweit dadurch ein "Derivativwerk" konstituiert werden würde. Wie oben schon erwähnt, fällt Linken darunter. Allerdings z.B. nicht, wenn du den GCC zum Kompilieren oder GNU Emacs zum Schreiben des Programmes verwendest. > Also das unter der GPL stehende Datenwerk würde nicht modifiziert, > sondern nur genutzt werden. Muß ich dann trotzdem meinen Code unter > die GPL stellen und den Code offen legen? Oder würde es genügen die > unter der GPL / LGPL / *PL stehenden Codes den Anwendern zugänglich > machen würde? Bei GPL nicht, bei LGPL schon. Bei BSD brauchst du noch nicht mal das. > Ich bin da sehr verwirrt und möchte hier eigentlich nichts unrechtes > fabrizieren, was mir oder dem Kunden oder den Anwendern schaden > könnte. Im Zweifel fragst du bei den jeweiligen Entwicklern der Komponenten nach und erkundigst dich bei der FSF(E). http://www.groklaw.net/staticpages/index.php?page=20050131065655645 IANAL. HTH. &c. -t -- ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

