Am Samstag, 18. November 2006 16:37 schrieb Henrik Schneider:
> Aus der Mail vom ISP lese ich, das des ISP Antivirus die mail
> abgewiesen hat. Wie ich mich errinnern kann, ist das lesen,
> auswerten und filtern ohne Einverständnis des Account Owners
> unrechtens. Du solltest deinen ISP darauf aufmerksam machen, das
> du ein Recht hast, das deine mails nicht analysiert und eventuell
> gebockt werden. Zumal du nicht sicher sein kannst, welche
> "wichtigen" mails denn noch so geblockt wurden, ohne das du
> jemals davon erfahren hast.
>
> Wenn jemand die genaue Rechtlage kennt, würde ich gerne erfahren
> ob das noch aktuelles Recht ist. (Datenschutz, Brief und
> Postgeheimniss usw)
>
> gruss Henrik

Das ist nur dann richtig, wenn es sich um einen privat 
abgeschlossenen Vertrag handelt. Wenn der ISP vom Arbeitgeber/ von 
einer Institution beauftragt ist dessen Mailverkehr zu 
bewerkstelligen, kann der Arbeitgeber/die Institution auch ein 
Filtern der Mails wegen Schädlingen und Spam veranlassen. Hier 
müssen die Arbeitnehmer nur informiert werden. Ob es 
Mitbestimmungspflichtig ist, das kann ich nicht sagen.

Gruß
Udo
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