Am Samstag, 18. November 2006 16:37 schrieb Henrik Schneider: > Aus der Mail vom ISP lese ich, das des ISP Antivirus die mail > abgewiesen hat. Wie ich mich errinnern kann, ist das lesen, > auswerten und filtern ohne Einverständnis des Account Owners > unrechtens. Du solltest deinen ISP darauf aufmerksam machen, das > du ein Recht hast, das deine mails nicht analysiert und eventuell > gebockt werden. Zumal du nicht sicher sein kannst, welche > "wichtigen" mails denn noch so geblockt wurden, ohne das du > jemals davon erfahren hast. > > Wenn jemand die genaue Rechtlage kennt, würde ich gerne erfahren > ob das noch aktuelles Recht ist. (Datenschutz, Brief und > Postgeheimniss usw) > > gruss Henrik
Das ist nur dann richtig, wenn es sich um einen privat abgeschlossenen Vertrag handelt. Wenn der ISP vom Arbeitgeber/ von einer Institution beauftragt ist dessen Mailverkehr zu bewerkstelligen, kann der Arbeitgeber/die Institution auch ein Filtern der Mails wegen Schädlingen und Spam veranlassen. Hier müssen die Arbeitnehmer nur informiert werden. Ob es Mitbestimmungspflichtig ist, das kann ich nicht sagen. Gruß Udo -- ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

