Ernst May-Jung schrieb:
> Allein aufgrund dieser Unterstellung folgen rechtsstaatliche Handlungen 
> welche 
> mir _und_ meinen Kindern zum Nachteil reichen.
>
>   
Das ist ein zivilrechtliches Problem, das allerdings schon so alt ist,
wie das BGB. Passender sind in diesem Zusammenhang Klagen von
milliarenschweren Konzernen gegen Privatpersonen mit ähnlichen Auswirkungen.
> Die Vorratsdatenspeicherung ist also nur ein kleiner Tropfen.
>
>   
Das ist ein Problem des Strafrechts, aber auch wenn es nur ein kleiner
Tropfen ist, muss der Staat in seine "demokratischen" Schranken gewiesen
werden. Wenn dabei ein ähnlich bedeutsames Urteil wie damals bei der
Volkszählung herauskommt, dann wäre das evtl. eine Basis dafür, noch
mehr "Antiterrorgesetze" vom Verfassungsgericht kassieren zu lassen.
> Allgemein habe ich mit Überwachung ganz krass emotionale Probeme, seit ich 
> von 
> obigem betroffen bin. 
>   
In manchen Familienangelegenheiten wird dafür viel mit Dreck geworfen,
was jedoch für die Betroffenen ähnlich fatale Auswirkungen haben kann,
wie ein Terrorismusverdacht.


Grüße
Christian

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