On Thursday 22 November 2007 15:20:20 Maximilian Trescher wrote:
> Hi
> gerade gelesen:
>
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/99285
>
> da steht:
> "Bei den direkt am Rechner abgefangenen Daten handelt es sich nach
> Auffassung der Bundesregierung nicht einmal um "Telekommunikationsinhalte",
> da "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen hat". Auch das
> Fernmeldegeheimnis werde folglich nicht verletzt."
>
> nach der Logik, verletze ich das Fernmeldegeheimnis auch nicht, wenn ich
> einen Brief öffne, der noch nicht abgecshickt wurde, oder sehe ich das
> falsch?
>
> Das erscheint mir eine fragwürdige Logik zu sein, ob
> das "Rechtsauslegetechnisch" auch so problematisch ist, wage ich mich nicht
> zu beurteilen, habe aber das Gefühl das solche Rechtsverdreherei ganz gerne
> betrieben wird.
>
> gruß
> max

Nicht umsonst nennt man Rechtsanwälte auch gerne Rechtsverdreher...

Gruß, Nathanael
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