On Thursday 22 November 2007 15:20:20 Maximilian Trescher wrote: > Hi > gerade gelesen: > > http://www.heise.de/newsticker/meldung/99285 > > da steht: > "Bei den direkt am Rechner abgefangenen Daten handelt es sich nach > Auffassung der Bundesregierung nicht einmal um "Telekommunikationsinhalte", > da "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen hat". Auch das > Fernmeldegeheimnis werde folglich nicht verletzt." > > nach der Logik, verletze ich das Fernmeldegeheimnis auch nicht, wenn ich > einen Brief öffne, der noch nicht abgecshickt wurde, oder sehe ich das > falsch? > > Das erscheint mir eine fragwürdige Logik zu sein, ob > das "Rechtsauslegetechnisch" auch so problematisch ist, wage ich mich nicht > zu beurteilen, habe aber das Gefühl das solche Rechtsverdreherei ganz gerne > betrieben wird. > > gruß > max
Nicht umsonst nennt man Rechtsanwälte auch gerne Rechtsverdreher... Gruß, Nathanael -- ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

