Und "teilweise" mit sehr, sehr großen Gänsefüßchen drum herum:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html

"Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst
nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.
...
Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein
Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen
Anordnung."

Ich hab grade ein derart gewaltiges Deja-Vu-Erlebnis zur scheinbar
"gekippten" Onlinedurchsuchung, daß ich es glauben mag, was da vorgeht.
Lebe ich in einem Paralleluniversum, oder was geht ab?

Nur weil auf einmal die Musikindustrie nicht mehr an meine Daten können
soll, heißt das noch lange nicht, daß die Vorratsdatenspeicherung kein
Problem mehr ist.

-martin

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Martin Schmitt / Schmitt Systemberatung / www.scsy.de
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